Corona-Zuschlag innerhalb der Pflegeversicherung 2022

Zuletzt aktualisiert: 11. März 2022│   Geschätzte Lesezeit: 0,7 Minuten

Die Corona-Pandemie hat erhebliche staatliche Mehrausgaben gefordert. Zur Teilfinanzierung hat der Gesetzgeber für das Jahr 2022 einen befristeten Corona-Zuschlag in der privaten Pflegeversicherung eingeführt. Die gering gehaltenen monatlichen finanziellen Erhebungen dienen zum Ausgleich und zur Absicherung des gesetzlichen Rettungsschirmes für die Pflege.

Regelungen und Höhe des Zuschlags

Für alle beitragspflichtig Versicherten, die über keinen Anspruch auf Beihilfe verfügen, beträgt der Corona-Zuschlag 3,40 Euro im Monat. Beschäftigte im Angestelltenverhältnis erhalten die Hälfte des Zuschlags vom Arbeitgeber erstattet. Versicherte mit einem Anspruch auf Beihilfe müssen einen monatlichen Zuschlag von 7,30 Euro leisten.

Nicht betroffen von den Corona-Zuschlag-Zahlungen sind beitragsfreie Kinder, Anwartschaften ohne sich bildende Alterungsrückstellungen („kleine Anwartschaften“), Hilfebedürftige nach Sozialgesetzbuch II oder XII, Versorgungsempfänger nach § 27 des Bundesversorgungsgesetzes und Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende beziehen.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema

1. PKV.de
2. Stuttgarter-Zeitung

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