PKV: Maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses für 2023

Zuletzt aktualisiert: 8. Januar 2024│   Geschätzte Lesezeit: 1,3 Minuten

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer/ – innen profitieren von steuerfreien Zuschüssen des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich die Maximalgrenze dieses Zuschusses deutlich. Wie hoch der maximale Arbeitgeberzuschuss ab dem neuen Jahr wirklich ausfallen kann, erfahren Sie in den nachfolgenden Erläuterungen.

Anhebung von Beitragsbemessungsgrenze und durchschnittlichen Zusatzbeitrag

Der Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses liegt eine ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tretende Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen zugrunde. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Privatversicherten, die in einem Angestelltenverhältnis tätig sind. In derartigen Fällen zahlen die Arbeitgeber jenen Zuschussbeitrag zur PKV, den sie auch für ihre Angestellten, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung befinden, entrichten würden.

Seit dem Jahr 2019 sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert und dementsprechend wird auch der Zusatzbeitragssatz im Berechnungsrahmen des maximalen Arbeitgeberzuschusses berücksichtigt. Die Änderung des Arbeitgeberzuschusses für privatversicherte Angestellte zur Pflegeversicherung fällt hingegen geringer aus und lediglich bei denen zur Berechnung erforderlichen Werten verändert sich die Beitragsbemessungsgrenze.

Maximale Arbeitgeberzuschüsse zur PKV ab 1. Januar 2023:

  • private Krankenversicherung 403,99 Euro mtl. (Stand 2022: 384,58 Euro)
  • private Pflegeversicherung 76,06 Euro mtl. (Stand 2022: 73,77 Euro)

Lediglich für den Freistaat Sachsen gibt es eine Sonderregelung, da hier der Buß- und Bettag weiterhin als Feiertag gilt und nicht zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde. Daraus resultiert für das Land Sachsen ein geringerer maximaler Arbeitgeberzuschuss, welcher sich für die private Pflegeversicherung auf 51,12 Euro (Stand 2022: 49,58 Euro) beläuft.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema

1. Lohn-Info.de
2. HC-Consulting
3. KV-Optimal.de

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