Flutkatastrophe in Westdeutschland: Welche Versicherung kommt für die Schäden auf?

Zuletzt aktualisiert: 15. Dezember 2023│   Geschätzte Lesezeit: 3,5 Minuten

Nach der verheerenden Flutkatastrophe in Teilen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stehen viele Menschen vor dem Nichts. In zahlreichen Häusern stand das Wasser oder Gebäude wurden extrem schwer beschädigt. Während die Aufräumarbeiten noch im vollen Gange sind, fragen sich viele Menschen, ob ihre Versicherung für die enormen Schäden aufkommt oder wie der finanzielle Verlust aufzufangen ist.

Versicherungsschutz für Schäden durch Flut und Starkregen

Um die Fragen es Versicherungsschutzes bei extremen wetterbedingten Katastrophen zu klären, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die einzelnen Regulierungsfaktoren und informiert über die entsprechend greifenden Absicherungsarten. Die in vielen Haushalten vorhandenen Gebäude- oder Hausratversicherungen schließen eine Übernahme von Schäden durch Starkregen- oder Hochwasserschäden in den allermeisten Fällen aus. Hierzu sei es notwendig, die entsprechenden Policen durch einen erweiterten Schutz vor Naturgewalten einer sogenannten „Elementarversicherung“ zu erweitern. Der beschädigte oder durch das Wasser zerstörte Hausrat, dass heißt alle Sachwerte, welche nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, ist über die Hausratversicherung mit Elementarschadenversicherung abgesichert.

Kosten der notwendigen Elementarschadenversicherung

Die Schäden am Haus können nach einer extremen Überschwemmung erheblich sein. In vielen Fällen laufen zunächst Keller und Erdgeschosse mit Wasser voll. Maßnahmen wie Abpumpen, die Befreiung von Schlamm, Trockenlegungen oder Kernsanierungen fordern einen hohen finanziellen Aufwand. Im schlimmsten Fall können nur noch Abriss und Wiederaufbau vorgenommen werden. Bei entsprechender Absicherung übernehmen die Versicherer auch derartige Kosten. Nach Auskunft des Bundes der Versicherten (BdV) berechnet sich die Höhe der Versicherungsprämie nach Berücksichtigung verschiedener Faktoren.

Grundsätzlich geht es hierbei um die Lage, die Bauart und den Wert des Hauses. In sogenannten Risikolagen beispielsweise an Flüssen oder Berghängen sind die Versicherungsprämien deutlich höher veranschlagt. Durch eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadensfall können die Versicherungsbeiträge ähnlich wie im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung gesenkt werden. Der GDV bestätigt in diesem Zusammenhang, dass nahezu alle Privathäuser in der Bundesrepublik durch eine Elementarschadenversicherung zu versichern seien, wobei die Prämien immer dort erheblich teurer sind, wo Flut- oder Überschwemmungsrisiken besonders hoch einzuschätzen sind.

Risikoabschätzung und Schadensfall

Mieter oder auch Besitzer von Immobilien können auf einem Internetportal des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ihre Risikoregion für Naturgefahren ermitteln. Das Portal zieht hierfür eine genaue Analyse von Unwettern in der Vergangenheit zurate und differenziert die jeweiligen Gebiete, in welchen die meisten Schäden durch Hagel, Sturm, Starkregen oder Hochwasser entstanden sind (Naturgefahren-Check Risikogebiete).

Grundsätzlich gibt es Ausnahmen, wann Versicherungen einen Schaden regulieren, zum Beispiel wenn der Versicherungsnehmer wesentliche Vorsichtsmaßnahmen außer acht gelassen hat. Sind etwa bei Starkregen oder Sturm alle Fenster des Hauses geöffnet oder bei angekündigten Hochwasserständen Kellertüren offen, so übernehmen die Versicherer unter Umständen nur Teilkosten der Schadenssummen. Der Bund der Versicherer rät bei entsprechenden Vertragsabschlüssen die Klausel der so bezeichneten „groben Fahrlässigkeit“ aus dem Tarif zu streichen.

In einem Schadensfall sollte umgehend die Versicherung informiert werden. Mieter wenden sich bei derartigen Naturkatastrophen an ihre Vermieter. Versicherungsnehmer/- innen sollte im Vorwege einer Entscheidung keine Handwerkeraufträge erteilen und im besten Falle kooperativ mit dem Versicherer zusammenarbeiten. Fotos dokumentieren Schäden am besten und auch noch vorhandene Kaufbelege zum Inventar können bei der Schadensabwicklung hilfreich sein. Als Hausbesitzer können Sie helfen, Schäden möglichst gering zu halten, indem erste Aufräumarbeiten erfolgen oder zerstörte Fenster und Türen provisorisch hergerichtet werden.

Unterstützung in Notfällen

Viele Haushalte verfügen bei Schäden durch Naturgewalten nicht über die notwendige Elementarversicherung. Zunächst ist es nach einer Katastrophe wie der Aktuellen ratsam, seinen Versicherer zu kontaktieren, um einzuschätzen, welche Schäden eventuell reguliert werden können. Staatliche Unterstützungen werden in der Regel nur in Härtefällen gewährt. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben mit Unterstützung des Bundes entsprechende unbürokratische Hilfen angekündigt, die mit schlichten Formularen beantragt werden können. Über die jeweiligen Möglichkeiten klärt im Allgemeinen die zuständige Kommune auf, welche auch die Kosten für etwaige Evakuierungsmaßnahmen und Rettungseinsätze trägt.

Quelle: n-tv.de – Welche Versicherung zahlt bei Flutschäden?

Sending
Bewertung abgeben* 0 (0 Abstimmen)

Neueste Beiträge: